Pressemitteilungen deutscher Gerichte sind meist nicht wahnsinnig spannend formuliert. Das gilt auch für die offizielle Information über die einstweilige Verfügung, die das Landgericht Hamburg gestern gegen Jan Böhmermann erlassen hat.
Trotzdem werde ich das Gefühl nicht los, dass die Leute in der Pressestelle (des insoweit zuständigen Oberlandesgerichts Hamburg) ihre Arbeit nicht nur als reine Routine empfinden – zumindest in dieser Sache. Oder wie anders ist es zu interpretieren, dass sie ihrer Pressemitteilung als Anhang die streitigen Textstellen aus Böhmermanns „Schmähgedicht“ beifügen? Die nun verbotenen Passagen haben sie freundlicherweise rot markiert. Jeder Interessierte, der eine Maus bedienen kann, vermag sie also auch künftig nachzulesen.
Ich finde das wirklich mutig. Denn wir können davon ausgehen, dass Präsident Erdogan Wert darauf legt, das Internet vom Schmähgedicht säubern zu lassen – sofern sich seine Erfolgssträhne gegen Böhmermann fortsetzt. Er müsste dann Hamburger Gerichte (siehe Impressum) vor Hamburger Gerichten verklagen. Das wäre sicher lustig. Ich persönlich wette aber darauf, dass die Vorgesetzten der Pressesprecher schon vorher weniger Rückgrat beweisen. Spätestens mit Erdogans Abmahnung wird der informative Anhang aus dem Word Wide Web verschwinden.