Müssen Zirkusunternehmen sich von Tierschützern vorhalten lassen, Tiere zu quälen? Im Falle des Zirkus Krone beschäftigte diese Frage jetzt das Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Am Ende entschied das Gericht für die Meinungsfreiheit.
Mitarbeiter des Bonner Vereins „Deutsches Tierschutzbüro“ hatten in einem Newsletter geschrieben: „Bestätigt! Der Zirkus Krone quält Tiere!“ Diesen Vorwurf konterte der Zirkus mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung, was dann zu einem Strafbefehl wegen übler Nachrede, einer Unteform der Beleidigung, führte (§ 186 StGB).
Im Prozess präsentierten die Angeklagten Videoaufnahmen von der Tierhaltung im Zirkus Krone, darunter auch Elefanten, die nach ihrer Meinung viel zu wenig Auslauf haben und deshalb Ausfallerscheinungen zeigen. Die Richterin ließ es offen, ob tatsächlich Tierquälerei vorliegt. Jedenfalls seien die kritischen Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt, so wie es § 193 StGB an sich auch vorsieht.