Die Bundesregierung scheint sich in Sachen Störerhaftung tatsächlich zu besinnen. Auch auf Grund deutlichen Drucks, der von der EU ausgeht. Der Weg soll nun frei sein für einen Gesetzentwurf, der die Betreiber von WLAN-Hotspots weitgehend von Überwachungspflichten freistellt – Privatleute eingeschlossen (Bericht auf Spiegel Online).
Die weitgehende Abschaffung der Störerhaftung, also der Verantwortung des Hotspot-Betreibers für die ihm ja normalerweise unbekannten Downloads der Nutzer, wäre nicht nur ein Schritt, um wirklich offenes WLAN weiter zu etablieren. Sondern möglicherweise auch der Anfang vom Ende der unseligen Abmahnwelle wegen Filesharings.
Ich sage möglicherweise, weil es die Gerichte bisher immer wieder geschafft haben, jeder Gesetzesänderung zur Eindämmung des Abmahn-Irrsinns ihren Biss zu nehmen. Zu denken ist beispielsweise an die diversen Gesetzesänderungen mit dem Ziel, die Anwaltsgebühren bei nichtgewerblichen Urheberrechtsverletzungen zu deckeln. Stets wurde dank (bewusst) schwammiger Formulierung des Geestzes am Ende eine Auslegung durch die Gerichte gefunden, nach der sich am Ende nichts änderte.
Es wird nun viel darauf ankommen, ob dieser Gesetzentwurf einigermaßen wasserdicht formuliert ist. Sonst droht wieder ein jahrelanger juristischer Hickhack, während dem man weiter von freiem WLAN nur träumen darf.