Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sucht händeringend Mitarbeiter. Die Behörde ist für die Bearbeitung von Asylverfahren zuständig. Die zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung sind seit jeher dramatisch und – spätestens – seit Beginn der Flüchtlingskrise ein Politikum. Auch Anwälte werden nun als Mitarbeiter gesucht, doch dabei gibt es merkwürdige Einschränkungen.
Wie die Legal Tribune Online berichtet, dürfen an einem Job interessierte Anwälte vorher zwei Jahre gerade nicht auf dem Gebiet gearbeitet haben, auf dem sie nunmehr tätig werden sollen. Anwälte, die Asylbewerber vertreten haben, kommen wohl schon von den Einstellungsbedingungen her nicht zum Zuge.
Außerdem müssen sich Bewerber verpflichten, zwei Jahre nach Ende ihrer (ohnehin nur auf sechs Monate befristeten) Tätigkeit keine Asylbewerber oder ausländerrechtliche Mandate juristisch zu vertreten. Zur Begründung heißt es in den Ausschreibungen der Behörde:
Jegliche auch nur abstrakte Gefahr einer Interessenkollision mit den hoheitlichen Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist auszuschließen.
Nachvollziehbar wäre es sicherlich, wenn Anwälte, die sich in den Dienst des BAMF begeben, keine eigenen Falle bearbeiten dürften. Oder auch solche, mit denen sie vorher irgendwelche Berührungspunkte hatten. Analog gälte das auch für den Fall, dass die Mitarbeiter später nach ihrer Dienstzeit wieder als Anwälte arbeiten.
Wieso aber gerade die fachkundigen Anwälte ausgeschlossen und allen Bewerbern später auch noch ein „Berufsverbot“ auferlegt werden soll, wird sich die Behörde sicher noch mal genauer fragen lassen müssen.