Das Land Nordrhein-Westfalen muss einem Polizeibamten kein Potenzmittel bezahlen. Der Kriminalhauptkommissar verlangte 323,89 Euro, die er nach ärztlicher Verordnung für Cialis-Tabletten ausgegeben hatte. Doch hierfür besteht kein Grund, urteilt das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz.
Die Richter haben sich die Vorschriften für die Heilfürsorge der Polizeibeamten genau angeschaut. Danach werden nur die Kosten erstattet, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der „Polizeidienstfähigkeit“ diene. Die erektile Dysfunktion, die der Kläger mit Cialis beheben wollte, behindert ihn nach Auffassung der Richter aber bei der Arbeit nicht (Aktenzeichen 5 C 32.15).