Die Bundesnetzagentur nimmt verstärkt Spionagekameras ins Visier. In den letzten Wochen wurden mehr als 70 illegale Angebote beanstandet.
Hierbei handelte es sich zum großen Teil um WLAN-fähige Kameras, die einen anderen Gegenstand vortäuschten oder als Gegenstände des täglichen Gebrauchs „verkleidet“ waren. „Besonders beliebt ist es, diese Kameras in Uhren, Rauchmeldern oder Lampen zu verstecken,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Aber auch Pop-Art-Blumen oder Powerbanks dienen als Verkleidung. Der Phantasie sind hierbei offenbar keine Grenzen gesetzt.“
Nach § 90 TKG (Telekommunikationsgesetz) ist es verboten, Sendeanlagen zu besitzen, zu vertreiben oder herzustellen die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.
Gerade im Internet sind nach Angaben der Netzagentur derartige Kameras auf den unterschiedlichsten Verkaufsplattformen zu finden. Wird die Bundesnetzagentur durch eigene Recherche oder Hinweise auf solche Angebote aufmerksam, werden zunächst die Plattformbetreiber zur Löschung des Angebotes aufgefordert, um den weiteren Verkauf sofort zu unterbinden.
Anschließend werden die Verkäufer kontaktiert, damit diese künftig den Vertrieb unterlassen und die Käufer der Gegenstände benennen. Von den Verkäufern und Käufern wird die Vernichtung der Gegenstände verlangt. Hierüber ist ein Nachweis, etwa in Form einer Bescheinigung einer Abfallwirtschaftsstation, beizubringen.