Schwerkranke dürfen zu Hause Cannabis anbauen, wenn sie den Stoff aus medizinischen Gründen benötigen. Dies gilt zumindest dann, wenn sich der Kranke Cannabis aus der Apotheke nicht leisten kann. Mit dieser Entscheidung beendet das Bundesverwaltungsgericht einen langen Streit. Der an Multipler Sklerose erkrankte Betroffene hatte bereits im Jahr 2000 beantragt, selbst Cannabis anbauen zu dürfen.
Die Richter sehen kein grundsätzliches Verbot für einen kontrollierten Eigenanbau. So halten sie den Erkrankten für hinreichend zuverlässig, denn es spreche nichts dafür, dass er das Cannabis weitergibt. Durch Auflagen, zum Beispiel regelmäßige Kontrollen, könne die private Aufzucht auch hinreichend kontrolliert werden. Die „Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs“ sei damit gewährleistet. In diesem Fall gehe das Therapiebedürfnis des Klägers so weit, dass der Behörde letztlich kein Ermessen mehr bleibe. Sie müsse den Anbau genehmigen, dies gebiete das Grundrecht des Klägers auf körperliche Unversehrtheit.
Bei dem Kläger ist es aber so, dass dieser sich Cannabis aus der Apotheke, den sogenannten Medizinalhanf, finanziell nicht leisten kann. Seine Krankenkasse will die Kosten nicht übernehmen. Außerdem gibt es keine zugelassenen Arzneimittel, die genau so gut wirken. Die Entscheidung gibt also (noch) nicht unumschränkt grünes Licht für den Eigenanbau durch Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen (Aktenzeichen 3 C 10.14).