Worüber ich am Montag eher noch spekuliert habe, wird jetzt Realität: Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen dessen Schmähgedichts gegen den türkischen Präsidenten Erdogan. Insgesamt seien rund 20 Anzeigen eingegangen, berichtet die Tagessschau.
Da auch die Türkei Vorschriften über den Ehrenschutz von Staatsoberhäupern hat und die diplomatischen Beziehungen bestehen, ist die gesetzliche Voraussetzung der Gegenseitigkeit erfüllt. Ob das Ermittlungsverfahren aber eventuell zu einem Ende geführt werden kann, hängt im wesentlichen von folgenden Voraussetzungen ab:
1. Der türkische Staatspräsident bzw. die türkische Regierung müssen ein Strafverlangen aussprechen.
2. Die Bundesregierung, vertreten durch das Auswärtige Amt, muss die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung ermächtigen.
So lange nicht beides erfüllt ist, müsste die Staatsanwaltschaft das Verfahren am Ende ohne Sachenentscheidung einstellen. Es läge dann nämlich ein sogenanntes Verfahrenshindernis vor. Andere Verfahrenshindernisse sind zum Beispiel sind zum Beispiel Verjährung oder der Tod des Beschuldigten.