Googles Produkte sind sicher in den meisten Fällen alltagstauglich. Aber auf die Idee, dass dies auch für „Google Translate“ gilt, musste wohl erst die Essener Polizei kommen. Die Essener Beamten „verhörten“ einen mutmaßlichen Ladendieb mit Google Translate, statt sich über einen Dolmetscher mit ihm zu verständigen. Der Beschuldigte sprach wohl arabisch und die Polizisten nicht, berichtet die Rheinische Post.
Dass Google Translate technisch derzeit gar nicht in der Lage ist, eine Vernehmung sauber zu übertragen, braucht man wohl nicht zu diskutieren. Wer hier an die Technik glaubt, kann ja mal einen ganz simplen Text eingeben. Und dann kräftig lachen.
Interessanter ist aber, dass die Polizisten überhaupt auf die Idee gekommen ist, den Beschuldigten ohne einen Dolmetscher zu vernehmen, nachdem sie die Sprachinkompatibilität festgestellt hatte. Denn so ein Vorgehen lässt sich, wenig überraschend, mit der Strafprozessordnung nicht vereinbaren.
So ist nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren schon bei der ersten Vernehmung aktenkundig zu machen, ob der Beschuldigte hinreichende Deutschkenntnisse hat, so dass ein Dolmetscher entbehrlich ist. Ausreichende Sprachkenntnisse müssen also positiv festgestellt werden. Gelingt dies nicht, muss im Zweifel ein Dolmetscher ran – und eben keine Maschine. Noch dazu eine Maschine bzw. Software, die alle eingegebenen Daten an unbekannter Stelle verarbeitet und vielleicht sogar speichert.
Ansonsten erklären die in dem verlinkten Artikel zitierten Juristen sehr nachvollziehbar, was da bei der Essener Polizei schiefgelaufen ist. Nachdenklich macht mich die Weigerung der Staatsanwaltschaft, Auskunft zu geben, ob es sich hier nur um einen bedauerlichen Einzelfall handelt oder ob solche Praktiken geduldet werden.