Wenn eine Mutter während der Schwangerschaft Alkoholmissbrach betreibt, kann das Kind keine Entschädigungsansprüche gegen den Staat geltend machen. Das Kind sei kein Opfer im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes, urteilt das Landessozialgericht Düsseldorf.
Der heute 58-jährige Kläger klagte, weil bei ihm 2012 eine fetales Alkoholsyndrom (FASD) festgestellt wurde. Seine Mutter habe während der Schwangerschaft mit ihm Alkohol getrunken und ihn dadurch massiv geschädigt.
Die 1. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf konnte keine Gewalttat im Sinne des Gesetzes gegen den Kläger feststellen. Der Alkoholkonsum einer Mutter während der Schwangerschaft sei keine Straftat. Die Leibesfrucht könne kein Opfer einer Körperverletzung sein. Nur das ungeborene Leben als solches selbst sei strafrechtlich geschützt. Der Versuch eines illegalen Schwangerschaftsabbruchs sei jedoch nicht erwiesen.
Der Lebenswandel einer Schwangeren, so das Gericht, unterliege deren Persönlichkeitsrechten und lasse sich außerhalb des Strafrechts nicht durch staatliche Eingriffe beeinflussen (Aktenzeichen S 1 VG 83/14).