Der Bonner Fall „Mord ohne Leiche“ geht in die Verlängerung. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung eines Mannes zu elf Jahren Freiheitsstrafe auf.
Die Karlsruher Richter sehen erhebliche Fehler in der Beweiswürdigung. Das Landgericht Bonn war davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Ehefrau getötet und die Leiche zerstückelt hat. Von der Leiche fehlt bis heute aber jede Spur.
Seine Überzeugung stützte das Landgericht maßgeblich auf die Zeugenaussage einer Frau, die nach der Ausstrahlung des Falles bei „Aktenzeichen XY ungelöst“ in einem Internetforum über die Täterschaft des Angeklagten spekuliert hatte. Später ging die Frau sogar eine intime Beziehung zu dem Angeklagten ein, mutmaßlich in erster Linie, um „etwas aus ihm herauszukriegen“. Der Angeklagte soll der Frau im Verlauf der Beziehung die Tötung gestanden haben.
Der Bundesgerichtshof kritisiert, das Landgericht Bonn habe die Aussage der Frau nicht kritisch genug hinterfragt. Insbesondere sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass die Frau eine weitere intime Beziehung davon abhängig machte, dass der Angeklagte ihr „die Wahrheit“ sagt. Auch sei es nicht nachvollziehbar, wieso das Landgericht dem Angeklagten in einigen Punkten geglaubt habe, in anderen aber nicht (Aktenzeichen 2 StR 4/15).