Erschwerte Bedingungen

Anrufnotiz:

Frau G., Deutsche Bank, ruft später noch einmal an. Sie braucht eine aktuelle Forderungsaufstellung sowie eine Info zur Bankverbindung für Zahlungen in der Pfändungssache F. Da sie von einer Hotline angerufen hat, durfte sie mir angeblich keine Rückrufnummer nennen. Auch sei eine Kontaktaufnahme per E-Mail nicht möglich. Eine Postadresse oder Faxnummer wollte sie auch nicht hinterlassen. Sie wird sich deshalb wieder telefonisch melden.

So kann man natürlich auch arbeiten.