Manche Presseberichte (hier noch ein weiterer) lassen mich dann doch fassungslos zurück. Weil sie zeigen, wie groß in unserem Land die Bereitschaft ist, sich Recht und Gesetz passend zu biegen. Die Kieler Polizei hat wohl im Herbst eine Richtlinie an Polizeibeamte herausgegeben, wonach die Beamten bei möglichen Bagatellstraftaten durch Flüchtlinge gar nicht mehr ermitteln müssen. Was konkret heißt: Der Verdächtige darf gehen bzw. die Polizei kommt gar nicht, die Personalien werden erst gar nicht festgestellt.
Auch die Kieler Polizei sollte eigentlich schon mal was vom Legalitätsprinzip gehört haben. Ansonsten würde schon ein Blick in die Wikipedia helfen. Die Polizei hat bei einem hinreichenden Anfangsverdacht auf eine Straftat zu ermitteln. Da steht ihr auch kein Ermessen zu. Ob ein Verfahren später eingestellt wird, zum Beispiel wegen Geringfügigkeit, entscheidet allein der Staatsanwalt. Der Staatsanwalt kann diese Aufgabe auch nicht an die Polizei delegieren.
Natürlich kann man die praktischen Probleme zur Kenntnis nehmen, die es möglicherweise gibt, wenn Flüchtlinge wegen kleinerer Delikte wie Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung in Verdacht geraten. Aber man kann diese Probleme nicht dadurch lösen, dass man kurzerhand und eigenmächtig die Aufgaben der Polizei umdefiniert. Diese Aufgaben ergeben sich nämlich nicht aus den Rundschreiben eines Polizeipräsidenten, sondern aus dem Gesetz.
Gesetzestreue ist genau das, was die Polizei vom Bürger einfordert. Ebenso wie die Justiz ist sie die letzte Institution, die das Vertrauen ins Gesetz untergraben sollte. Das geschieht durch solche Vorgaben.
An sich müsste nun die Staatsanwaltschaft einschreiten. Wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt, §§ 258 StGB und § 258a StGB.