Rechtsanwalt und Immobilienmakler – das passt nicht zusammen. So sieht es jedenfalls der Anwaltsgerichtshof Berlin. Er entzog einem Anwalt die Zulassung, der gleichzeitig als Geschäftsführer einer Immobilienfirma arbeitete.
Die Richter betrachten die Doppeltätigkeit als gefährlich. Ein Rechtsanwalt erlange Kenntnisse von den Vermögensverhältnissen seiner Mandanten. Als Makler habe er ein Courtageinteresse und sei versucht, an der „Umschichtung“ des Mandantenvermögens zu verdienen. Potentielle Mandanten könnten deshalb begründete Zweifel an der Unabhängigkeit und Kompetenz des Rechtsanwalts entwickeln. Das beeinträchtige auch das Ansehen der Rechtsanwaltschaft insgesamt.
Dass Maklerverbände dies umgekehrt auch so hochnäsig sehen, ist bislang nicht bekannt (Aktenzeichen II AGH 6/14).