Ein Böllerwerfer im Fußballstadion muss doch nicht für die 50.000 Euro Verbandsstrafe einstehen, die dem 1. FC Köln nach dem Vorfall und einiger weiterer Vorkommnisse vom Deutschen Fußballbund aufgebrummt wurde. Das Oberlandesgericht Köln änderte nun die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Klage mit Urteil vom 17. Dezember ab. Die komplizierten DFB-Regeln, so das Gericht, seien für einen normalen Menschen nicht zu verstehen.
Der Fan sollte die Verbandsstrafe anteilig zu 30.000 Euro übernehmen. Das geht so nicht, sagen die Richter. Zwar seien Fans verpflichtet, andere Besucher des Stadions nicht zu schädigen. Doch die Pflicht keine Böller zu zünden, diene nicht dazu, den Verein im Falle von Verstößen vor Sanktionen des Fußballverbandes zu schützen.
Die Richter vermissen also den juristisch notwendigen „Zurechnungszusammenang“, der für eine Schadensersatzpflicht auch sonst erforderlich ist. Außerdem sei es für einen Fan praktisch überhaupt nicht nachvollziehbar, wann er unter Umständen in die Haftung genommen werde könne. Dazu seien die Regeln zu kompliziert, so dass gerade auch das Ausmaß der Haftung für einen Stadionbesucher im Dunkeln bleibe.