Opfer der Redtube-Abmahnungen können sich von Rechtsanwalt Thomas Urmann ihr Geld wiederholen, hat das Amtsgericht Regensburg entschieden. Die Abmahnungen im Namen der Firma The Archive AG seien eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gewesen, für die der Rechtsanwalt persönlich hafte.
Der Empfänger einer Redtube-Abmahnung hatte 416 Euro aufgrund einer Honorarvereinbarung an seine Anwälte gezahlt, um die Abmahnung abzuwehren. Dieses Geld verlangte er jetzt von Urmann und dessen mittlerweile vom Markt verschwundener Anwaltsgesellschaft zurück. Zu Recht, meint das Amtsgericht. Aus den Umständen ergebe sich, dass Urmann klar gewesen sei, dass er mit seinen Abmahnungen ungerechtfertigte Ansprüche geltend macht.
Allerdings erhält der Kläger nur rund 200 Euro, das sind die gesetzlichen Gebühren. Interessant wird sicherlich noch, ob der mittlerweile nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassene Thomas Urmann tatsächlich Schadensersatz leistet. Aber vielleicht zahlt ja auch seine Haftpflichtversicherung (Link zum Urteil).