Wie viel Unterhalt steht einem Kind zu, das getrennt von seinem Elternteil lebt? Diese Frage beantworten die meisten Gerichte auf Grundlage der „Düsseldorfer Tabelle“. Die Werte in der Düsseldorfer Tabelle steigen zum 1. Januar 2016.
Der gesetzlich per Verordnung festgelegte Mindestunterhalt für Kinder beträgt ab Jahresanfang bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 335,00 € statt bisher 328,00 €, für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) 384,00 € statt bisher 376,00 € und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 450,00 € statt bisher 440,00 € monatlich.
Das ist der sogenannte Mindestunterhalt. Höhere Beträge ergeben sich, wenn der Unterhaltspflichtige aufgrund seines Einkommens mehr zahlen kann. Diese höheren Werte kann man dann aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen. Am Ende muss das Gericht aber auch immer die Umstände des Einzelfalls prüfen.
Die Düsseldorfer Tabelle ist auf der Seite des Oberlandesgerichts Düsseldorf als PDF abrufbar.