Ein Rettungssanitäter, der einen Patienten beklaut, kann als Beamter entlassen werden. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Schaden nur 50 Euro beträgt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Ein Rettungssanitäter hatte den Transport eines bewusstlosen Mannes ins Krankenhaus genutzt und 50 Euro aus dessen Geldbörse genommen. Das Gericht wertet dies trotz der relativ geringen Summe als so schwerwiegend, dass der Sanitäter nicht im Staatsdienst bleiben kann.
Hinzu kam allerdings auch, dass der Mann vorbelastet ist und sogar während des Disziplinarverfahrens erneut einen Diebstahl beging (Aktenzeichen BVerwG 2 C 6.14).