Bei der Kölner Polizei geht es nicht mit rechten Dingen zu, wenn Personen in Gewahrsam genommen werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Köln.
Eine Frau war bei einer Feier von 50 bis 60 Personen in Gewahrsam genommen worden, nachdem es zu Ruhestörungen gekommen sein soll und einem Nachbarn eine Flasche über den Kopf geschlagen wurde. Auf der Wache verlangten männliche Polizeibeamte von der Frau, dass sie sich für eine Durchsuchung komplett auszieht. Als die Frau sich weigerte, wurde sie von den Polizisten festgehalten und entkleidet.
Das Verwaltungsgericht Köln weist in seinem Urteil darauf hin, dass die Polizei bei der Durchsuchung von Frauen weibliche Polizisten einsetzen muss. Das sei der Polizei möglich und zumutbar gewesen.
Die Polizei hatte überdies geltend gemacht, es müssten sich gemäß Anordnung der Polizeiführung alle Personen entkleiden, die in Gewahrsam genommen werden. Das ist laut Gericht ebenfalls unzulässig. Ein so tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bedürfe jeweils einer Abwägung im Einzelfall.
Zu allem Überfluss verneinen die Richter auch noch, dass die Frau überhaupt auf die Wache gebracht werden durfte. Die gesetzlichen Voraussetzungen hätten nicht vorgelegen (Aktenzeichen 20 K 2624/14).