Dieses Urteil wird all jene freuen, die kostenlose Zeitungen und Prospekte in Briefkästen stopfen. Das Amtsgericht Charlottenburg hält unerwünschte Werbung zwar für unzulässig, gegen „Ausreißer“ könnten sich die Empfänger jedoch nicht erfolgreich mit einer Unterlassungsklage wehren.
Geklagt hatte eine Frau, die innerhalb von zwei Jahren drei Mal ein Anzeigenblatt im Briefkasten fand – obwohl sie sich mit Hinweisen wie „Bitte keine Werbung“ und „Einwurf von Werbung untersagt“ auf dem Briefkasten dagegen wehrte.
Obwohl der Einwurf der Gratis-Zeitungen nicht ernsthaft bestritten wurde, wies das Amtsgericht Charlottenburg die Unterlassungsklage ab. Der Verlag, so heißt es, respektiere ja grundsätzlich den Wunsch der Klägerin. Er habe auch dafür gesorgt, dass die Zusteller geschult werden. Die beauftragten Zustelldienste müssten sogar ihrerseits Vertragsstrafen zahlen, wenn die Mitarbeiter Gratiszeitungen unerwünscht einwerfen.
Damit habe der Verlag alles getan, um Ausreißer zu vermeiden. Wenn es doch in Einzelfällen dazu komme, sei dies ein „Lebensrisiko“, das die Klägerin hinnehmen muss (Link zum Urteil).