Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen ist rechtmäßig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies im Fall des Autovermieters Sixt entschieden. Sixt wehrt sich wie andere Firmen auch gegen die Rundfunkgebührenpflicht für Firmen.
Die Richter weisen darauf hin, der öffentlich-rechtliche Rundfunk biete auch Unternehmen Vorteile, die nicht durch die private, wohnungsbezogene Rundfunkgebührenpflicht abgegolten sei. Außerdem legten Automieter Wert darauf, dass im Wagen ein Autoradio vorhanden ist.
Auch die Höhe des Beitrags ist nicht zu beanstanden, so das Gericht. Bei betrieblich genutzten Autos sei es angemessen, dass die Rundfunkgebühr auf ein Drittel des normalen Beitrags gedeckelt ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zugelassen (Aktenzeichen 7 BV 15.15.344).