Dürfen Polizei und Ordnungsbehörden die Auswertung von Tempo- und Abstandsmessungen an private Firmen vergeben? Ja, sagt das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Beschluss. Diverse Amtsgerichte sehen das anders. Sie betrachten die Auswertung der Messwerte als hoheitliche Aufgabe und bejahten ein Beweisverwertungsverbot.
Das Oberlandesgericht Celle hat da weniger grundsätzliche Probleme. Das Gericht verweist darauf, dass auch andere „Polizei“aufgaben von Externen erledigt werden, zum Beispiel Alkoholbestimmungen, Drogentests und sonstige Gutachten. Das Amtsgericht Parchim, dessen Entscheidung jetzt aufgehoben wurde, hatte außerdem noch darauf hingewiesen, dass selbst das zuständige Ministerium von der Polizei grundsätzlich erwartet, dass diese Messungen eigenständig auswertet (Aktenzeichen 21 Ss OWi 158/15 und 21 Ss OWi 161/15).