Die Bundespolizei in Düsseldorf nannte es „videografieren“, im Ergebnis war es aber eine rechtswidrige Maßnahme. Die Polizei hatte abreisende Fußballfans im November 2012 gezwungen, ihr Gesicht und ihren Ausweis in eine Kamera zu halten. Dagegen klagte ein Fan und bekam jetzt vom Verwaltungsgericht Köln Recht.
Die Bundespolizei hatte Ausschreitungen im Bahnhofsbereich befürchtet und wollte deshalb alle Frankfurter Fans registrieren, die nach einem Spiel zwischen Eintracht Frankfurt und Fortuna Düsseldorf zwangsweise über den Hauptbahnhof eskortiert wurden.
Der Richter ordnet die Aktion als erkennungsdienstliche Maßnahme ein. Diese ist aber nach geltender Rechtslage nur zulässig, wenn der Betroffene einer Straftat verdächtig sei. Eine angeblich zu erwartende Straftat reiche nicht für die Anfertigung des Videofilms (Aktenzeichen 20 K 3466/13).