In einem Verfahren warte ich schon seit Monaten auf die Kosten, welche die Landeskasse meiner Mandantin erstatten muss. Die Angeklagte ist nämlich in der Berufungsinstanz freigesprochen worden. Doch in dem Fall scheint sich die Justiz selbst im Weg zu stehen.
Auf mehrmalige Mahnungen rief mich jetzt der Kostenbeamte vom Amtsgericht an. Der ist dafür zuständig, die Kosten des Verfahrens in einem Beschluss festzusetzen. Doch dafür fehlt ihm die Akte. „Beim Landgericht sitzen sie drauf“, erzählte er mir. „Ich habe jetzt schon vier Mal geschrieben und ein paar Mal angerufen. Die versprechen nur, liefern aber nicht.“ So was kenne er sonst, natürlich, nur von Anwälten.
Jetzt überlegt der wackere Beamte, ob er mal die 15 Kilometer zum Landgericht fährt und die Akte rausverlangt. Oder ob er besser ganz offiziell den Amtsgerichtsdirektor einschaltet, damit der sich beim Landgerichtspräsidenten beschwert. Ich mache selbst erst mal keinen Druck mehr. Sondern ich schaue nach der Zahlung erneut kurz in die Akte rein, wenn ich wieder bei dem Amtsgericht zu tun habe. Das Ergebnis reicht dann bestimmt für einen Blogbeitrag…