Vor einigen Monaten habe ich hier im Blog was über die Dashcam-Aufnahme von einem schweren Unfall geschrieben. Ein nachfolgender Motorradfahrer hatte gefilmt, wie ein Pkw-Fahrer einen Mann umfuhr, der auf einem Roller unterwegs war. Der Motorradfahrer verfolgte das Auto und stellte den Autofahrer vor laufender Kamera zur Rede. Nun ist die Sache juristisch aufbereitet worden.
Der Motorradfahrer und nunmehrige Zeuge hat mir einen Bericht von der Verhandlung zukommen lassen. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Zudem wurde der Führerschein entzogen und eine 15-monatige Sperre vor Wiedererteilung verhängt. Er trägt die Kosten des Verfahrens.
Wieso keine Verurteilung wegen Vorsatzes? Das fragt man sich nach Betrachten des Videos. Möglicherweise lag die juristische Zurückhaltung zu einem guten Teil an der schlechten Ausstattung des Gerichts. Laut dem Zeugen war es mit den vorhandenen Geräten unmöglich, das Video flüssig abzuspielen. Die Lautsprecher seien so schlecht gewesen, dass man die Unterhaltung am Ende des Videos schlicht nicht verstehen konnte.
Zu Gunsten des Autofahrers wurde berücksichtigt, der geständig ist und außerdem seit 2007 wegen Depressionen behandelt wird. Er nimmt nach eigenen Angaben auch ständig Psychopharmaka ein.
Kein großes Thema war die grundsätzliche Verwertbarkeit des Dashcam-Videos. Das Gericht ließ den Beweis zu.