Die Tankanzeige eines Autos muss nicht erst dann „0“ anzeigen, wenn der Tank tatsächlich leer ist. Ein Porschekäufer hatte gegen einen Fachhändler geklagt, weil der Bordcomputer seines dort gekauften Porsche 911 Turbo S Cabriolet (Preis 176.500 Euro) schon nach Verbrauch von 59 Litern die Restreichweite „0“ anzeigte – tatsächlich fasst der Tank aber 67 Liter Benzin.
Das Oberlandesgericht Hamm sieht darin keinen Mangel. Es entspreche dem Stand der Technik, dass die Benzinpumpe nicht jede Restmenge Treibstoff aus dem Tank befördern kann. Bei dem Porsche waren es 3,3 Liter, die laut Hersteller zum Schutz vor schädlichen Schwebeteilchen stets im sogenannten „Pumpensumpf“ des Tanks verbleiben.
Daneben lässt die Restreichweitenanzeige des Porsche immer weitere 3,1 Liter Benzin unberücksichtigt. Auch das geht in Ordnung, so die Richter. Der Hersteller habe den Computer aus nachvollziehbaren Gründen so eingestellt. Das solle verhindern, dass der Tank so weit leer gefahren wird, dass die Kraftstoffpumpen Luft ansaugen. Das könne vor allem bei extremen Kurvenfahrten passieren, was den Motor kaputtmachen könne.
Der Porsche zeige also nur die Reichweite an, bei der noch gefahrlos weitergefahren werden könne, so das Gericht. Insgesamt, so das Gericht, sei das Auto nicht mangelhaft (Aktenzeichen 28 U 165/13).