Für eine Hauptverhandlung hatte ich eine Stellungnahme vorbereitet. 12 Seiten. Eigentlich hatte ich ja gehofft, mit der Richterin vorher mal über die Sache am Telefon über die Sache sprechen zu können. Mit ein wenig guten Willen wäre vielleicht eine Einstellung machbar gewesen.
Doch leider gelang es mir partout nicht, die Vorsitzende ans Telefon zu bekommen. Obwohl ich sogar ihre Durchwahl besaß. Laut Auskunft ihrer Mitarbeiterin war sie an sich jeden Tag im Gericht; aber ich rief anscheinend immer zum falschen Zeitpunkt an.
Nun ja, dann nahm ich mir also die Zeit, um eine schönes Opening Statement zu Papier zu bringen. Ich war also gut vorbereitet, als der Prozess aufgerufen wurde. Die Richterin schaute höflich in die Runde, dann sagte sie, die Staatsanwältin fest im Blick:
Bei der Vorbereitung der Akte habe ich mir gedacht, das könnte die einzige Einstellung des Tages werden. Ich hoffe, Sie sehen das ähnlich. § 153 StPO, Kosten und notwendige Auslagen trägt die Staatskasse.
Die Frau Staatsanwältin unterlag sofort der Anziehungskraft einer vorzeitigen Kaffeepause. Sie stimmte zu. Mein hoch erfreuter Mandant natürlich auch.
Zum Glück hatte ich vorher mit dem Mandanten abgestimmt, dass ich wegen der Nichterreichbarkeit der Richterin doch besser eine umfangreiche Stellungnahme vorbereite. Somit wird er hoffentlich keinen Herzschlag bekommen, wenn ich auch dafür das vereinbarte Zeithonorar abrechne…