VW-Kunden, die vom Abgasskandal betroffen sind, müssen das Jahresende im Auge behalten. Dann verjähren in vielen Fällen möglicherweise Ansprüche gegen Volkswagen. Die Anwaltskanzlei KWAG aus Bremen vermeldet in der Frage einen Teilerfolg. VW will laut einer Erklärung zunächst bis Ende 2016 keine Verjährung geltend machen.
Die Anwälte zitieren aus einem VW-Schreiben:
Das Zuwarten ist für Ihre Mandanten nicht nachteilig, da wir ausdrücklich bis zum 31.12.2016 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Sachmängelhaftungsansprüche wegen der genannten Software verzichten, soweit mögliche Ansprüche bisher noch nicht verjährt sind.
Die Verzichtserklärung von Volkswagen erstreckt sich laut KWAG-Anwalt Jan-Peter Gieschen bisher nur auf die sogenannte Sachmängelhaftung. „Damit sind Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag gemeint, die bei Neufahrzeugen nach zwei Jahren, bei Gebrauchtfahrzeugen ein Jahr nach Kaufdatum verjähren.“
Einen weitergehenden Verjährungsverzicht, etwa für Ansprüche aus arglistiger Täuschung ober ähnlichem, gebe es bislang nicht. Gieschen: „Der Verzicht hilft also bisher nur den VW-Kunden, deren Gewährleistungsansprüche nicht heute schon verjährt sind.“
Die Anwälte betonen aber, dass derzeit noch nicht klar ist, ob die Zusage nur für ihren Auftraggeber oder für alle VW-Kunden gilt. Im Zweifel müssen betroffene Kunden derzeit also selbst bei VW nachhaken. Was jetzt aber wesentlich leichter sein dürfte.