Ein Girokonto ist quasi unverzichtbar. Dem trägt die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf Rechnung, der eine EU-Richtlinie umsetzt. Künftig soll jeder leicht ein Girokonto eröffnen und nutzen können. Das gilt auch für Wohnungslose, Asylsuchende und Kunden mit schlechter Bonität.
Banken sollen verpflichtet werden, jedermann ein Basiskonto zur Verfügung zu stellen. Zum Leistungsumfang des Kontos gehören das Ein- oder Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Die Kreditinstitute dürfen nach dem Entwurf für diese Dienste nur „angemessene“ Entgelte verlangen.
Verweigern dürfen die Banken ein Basiskonto nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa wenn der Kunde bereits anderswo ein Basiskonto hat oder wegen Finanzstraftaten verurteilt wurde. Kunden sollen den Anspruch einklagen können. Außerdem soll die Finanzaufsicht Banken zur Einrichtung eines Kontos zwingen können.