Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt schlägt mal wieder zu: Käufer der Software „DroidJack“ haben heute Besuch von Ermittlern erhalten; ihre Wohnungen wurden durchsucht. Den Betroffenen wird vorgeworfen, sich mit „DroidJack“ eine Software verschafft zu haben, die nur illegal genutzt werden kann.
Ich habe schon beim vorhergehenden Fall „Blackshades“ erläutert, wie pauschal die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt einen möglichen „dual use“ angeblicher Hackersoftware verneint. Erlassen wurden die Durchsuchungsbeschlüsse wohl wieder vom Amtsgericht Gießen, das Maßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nach meiner Erfahrung regelmäßig kritiklos abnickt.
Die Gerichtsbeschlüsse im Fall Blackshades enthielten jedenfalls keinerlei nachvollziehbare Begründung, warum eine legale Nutzung der Software ausgeschlossen sein soll. Stattdessen behauptet die Generalstaatsanwaltschaft nun auch im aktuellen Fall gegenüber der Presse, die Software diene „ausschließlich dazu, kriminelle Handlungen zu begehen“.
Ohne sich kategorisch hierauf festzulegen, könnte nämlich nicht bei den Käufern durchsucht werden. Dann bedürfte es zumindest weiterer Anhaltspunkte. Das wären insbesondere konkrete Hinweise darauf, dass der Käufer „DroidJack“ tatsächlich gegen Dritte eingesetzt hat. Dann könnte man in der Tat von einem ausreichenden Anfangsverdacht sprechen. So aber bleibt mal wieder der Rechtsstaat auf der Strecke.
Ausbaden dürfen das dann übrigens die Staatsanwaltschaften am Wohnort der Beschuldigten. An diese muss die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nämlich regelmäßig die Fälle abgeben, wenn sie ihre publikumswirksamen Aktionen abgeschlossen hat. Das erhoffte Ergebnis bleibt wohl zumeist aus. Im Fall Blackshades ist mir bislang zum Beispiel noch keine einzige Verurteilung bekannt.