Berufsrichter dürfen während einer Verhandlung nicht simsen. Das hat der Bundesgerichtshof vor kurzem entschieden. Aber gilt das Handyverbot auch für ehrenamtliche Richter, die Schöffen? Das Landgericht Koblenz meint ja. Die Staatsschutzkammer sagte jetzt einem Schöffen adieu, weil der sich rund eine halbe Stunde unter dem Tisch mit seinem Handy beschäftigt hat.
Einem Angeklagten war aufgefallen, dass der Schöffe mit seinem Smartphone Ablenkung suchte. Das hatte einen greifbaren Grund, denn im Prozess wurden abgehörte Telefonate abgespielt – normalerweise wirklich keine besonders spannende Angelegenheit.
Der Schöffe stritt auch gar nicht ab, dass er mit seinem Handy gespielt hatte. Allerdings machte er geltend, er habe nur gegoogelt, um „Vorhalte nachzuvollziehen und Begriffserklärungen aufzurufen“. Seine Aufmerksamkeit habe darunter nicht gelitten.
Warum das Mobiltelefon genutzt wurde, spielt für das Landgericht keine Rolle. Es komme nur darauf an, wie ein Angeklagter es empfinden müsse, wenn ein Schöffe während der Verhandlung sein Smartphone gebraucht. Jede Nutzung des Mobiltelefons wecke „den Eindruck der Gleichgültigkeit gegenüber dem Inhalt der Beweisaufnahme und damit auch gegenüber den berechtigten Belangen der Angeklagten“. Somit sei der Schöffe befangen.
In dem nun schon drei Jahre dauernden Prozess werden jetzt die Ersatzleute knapp. Nachdem bereits zwei Schöffen und ein Berufsrichter verlustig gingen, stehen keine Ersatzrichter mehr zur Verfügung. Ein Schöffe war schon zu Beginn des Prozesses rausgeflogen, weil er dem Staatsanwalt am 6. Dezember einen Schokonikolaus auf den Tisch gestellt hatte (Aktenzeichen 2090 Js 29752/10 – 12 KLS).