Es ist doch interessant, wie andere Anwälte arbeiten.
Da gibt es zum Beispiel eine Kölner Kanzlei, in der mein Mandant Rat suchte. Gegen den Mandanten wurde ermittelt, weil er online Software eingekauft und dabei falsche Kreditkartendaten angegeben hat. Die Daten hatte er aus einem Forum, der rechnerische Schaden beläuft sich auf knappe 800 Euro. Das ist jetzt nicht unbedingt ein Weltuntergang. Jedenfalls dann nicht, wenn man bislang eine weiße Weste hat. Wie mein Mandant.
Die Kölner Kanzlei macht wohl vorwiegend Urheberrecht. Dennoch hieß es zuerst, den Fall übernehme man gern. Mein Mandant zahlte also ein Pauschalhonorar von 1.000 Euro. Dafür kriegte er recht zügig die Kopie des Schreibens, mit dem die Anwälte Akteneinsicht beantragten. Kaum war die Akte aber da, ließ der zuständige Anwalt meinen Mandanten wissen, die Sache sei für ihn eine Nummer zu groß. Er mache ja normalerweise nur Urheberrecht, und für seinen Fall brauche er einen Fachanwalt für Strafrecht. Den es in der Kanzlei aber nicht gibt.
Aber wie es sich traf, für seine tausend Euro bekam der Mandant wenigstens noch den Rat, er möge sich an einen sehr guten Strafverteidiger in Frankfurt wenden. Der war anfangs auch ganz nett, sagt mein Mandant. Er überwies also die geforderten 7.000 Euro für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren.
Seitdem hatte der Anwalt nur noch Zeit für ein Telefongespräch. In dem erklärte er dem Mandanten, im Moment könne er gar nichts machen. Die Staatsanwaltschaft werde ihn anklagen, immerhin gehe es ja um Betrug. Dann komme es unweigerlich zu einer Gerichtsverhandlung. In dem Termin werde er als gewiefter Anwalt natürlich das Schlimmste verhindern, womit er wohl Knast meinte. Mein Mandant möge aber bitte daran denken, dass er noch mal 2.500 Euro überweist, sobald die Ladung da ist.
Dem Mandanten wurde dann doch etwas mulmig. So saß er bei mir und ließ sich trotzdem noch auf eine weitere Gebührenvereinbarung ein. Nämlich die, dass er meinen Stundensatz bezahlt.
Meine Zeitaufstellung sah am Ende so aus:
Besprechung Mandant 20 Minuten
Aktenstudium 35 Minuten
Telefonat mit dem Staatsanwalt 10 Minuten
Knapp über einer Stunde Arbeit, dafür wird das Verfahren nun gegen Zahlung einer kleinen Auflage eingestellt. Ohne Vorstrafe und sonstiges Gedöns.
Jetzt braucht der Mandant nur noch einen seriösen Zivilrechtler, der ihm seine in den Wind geschossenen Honorare zurückklagt.