+++ Er gilt als harter Hund unter den Jugendrichtern, gleichwohl plädiert er in seinem neuen Buch „Schluss mit der Sozialromantik“ für die Legalisierung von Cannabis. Die Legal Tribune Online spricht mit Andreas Müller. +++
+++ Ein Arbeitgeber darf nicht „Deutsch als Muttersprache“ von Stellenbewerbern verlangen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden. Ein gebürtiger Russe hatte wegen Diskriminierung geklagt. Er verwies darauf, dass er sehr gute Deutschkenntnisse habe, auch wenn Deutsch nicht seine Muttersprache sei (Aktenzeichen 16 Sa 1619/14). +++
+++ 14 Millionen Euro Schadensersatz wollte eine Spanierin, weil die EU-Kommission ein Bild ihres toten Mannes als Warnhinweis auf Zigarettenpackungen verwendet haben soll. Das Bild zeigt einen Toten, der mit halb verdecktem Gesicht auf einer Bahre liegt. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage jedoch ab. Die Frau habe nicht beweisen können, dass der Abgebildete ihr Verstorbener Gatte ist. +++
+++ Ist Arschloch in Köln nur ein anderes Wort für Inkompetenz? Mit dieser Ausrede wollte sich ein Dügida-Demonstrant vor Gericht verteidigen – in Düsseldorf. Der pensionierte Lehrer (75) hatte den NRW-Innenminister auf einer Demo in Düsseldorf als „Oberjägermeister“ und „Arschloch“ tituliert. Den Jägermeister ließ der Amtsrichter durchgehen, das Arschloch nicht. Mit dem angeblichen Kölner Wortverständnis wollte sich der Richter nicht beschäftigen. „Wir sind in Düsseldorf, nicht in Köln“, begründete er sein Urteil. +++