Die Deutsche Bahn muss auch ihre kleinsten Bahnhöfe und Haltepunkte mit Anzeigetafeln ausstatten, welche die aktuelle Verkehrssituation zeigen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit diesem Urteil eine Anordnung des Eisenbahn-Bundesamtes.
Konkret geht es um rund 300 Haltepunkte der Bahn, an denen die Kunden derzeit weder durch Tafeln, Lautsprecher noch durch anwesendes Personal über Verspätungen oder Zugausfälle informiert werden. Das Bundesverwaltungsericht verweist ebenso wie das Eisenbahn-Bundesamt auf die europaweit gültige Fahrgastrechte-Verordnung, die keine Ausnahmen vorsieht. Danach haben alle Kunden einen Anspruch darauf, am Bahnhof aktuelle Informationen zu erhalten.
Die Bahn hatte vorwiegend Kostengründe dafür angeführt, warum sie die kleinen Stationen nicht technisch aufrüsten will. Die Bahnhöfe müssen jetzt schrittweise nachgerüstet werden, die größeren zuerst (Aktenzeichen 6 C 28.14).