+++ Die Polizei möchte Verkehrssünder gern eigenständiger verfolgen. Deshalb sollen Atemalkoholtests als vollwertiges Beweismittel anerkannt werden. Damit könnten aufwendige Blutproben überflüssig werden, die normalerweise auch noch ein Richter anordnen muss. In Nordrhein-Westfalen ist jetzt ein Feldversuch gestartet, der die Zuverlässigkeit des Atemtests belegen soll. +++
+++ Auch DIN-Normen sind urheberrechtlich geschützt. Deshalb ist es untersagt, die DIN-Normen einfach im Internet zu veröffentlichen, so das Landgericht Hamburg. Es handele sich nicht um „amtliche Werke“, deren Veröffentlichung frei sein könne. Die DIN-Organisation sei nämlich ein gemeinnütziger Verein und damit keine staatliche Stelle (Aktenzeichen 308 O 206/13). +++
+++ Wer sich auf dem Arbeitsweg verfährt, ist trotzdem von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Es komme nur darauf an, ob der Arbeitnehmer nach wie vor sein Ziel erreichen wolle, urteilt das Landessozialgericht Hessen (Aktenzeichen L 3 U 118/13). +++
+++ Der Informationsdienst Juris verliert seinen exklusiven Zugang zu Gerichtsentscheidungen des Bundes. Der zu 50,01 % in staatlicher Hand befindliche Anbieter erhielt bisher als einziger die Urteilsfassungen, welche von den Dokumentaren der Bundesgerichte redaktionell aufbereitet werden, zum Beispiel mit Paragrafen und Leitsätzen. Nun soll es ab Anfang 2016 ein allgemein nutzbares Portal geben. Juris-Konkurrent Lexxpress hatte jahrelang geklagt, nun gab es eine außergerichtliche Einigung. +++