Ich kann mich noch gut erinnern, wie mich ein bayerischer Polizist am Telefon zur Schnecke machte. Oder es zumindest versuchte. Er empfand es als persönlichen Affront, dass mein Mandant der offiziellen „Einladung“ zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung – Fingerabdrücke, Fotos, Körpermessung – nicht nachkommen wollte. Jedenfalls nicht freiwillig.
Ich durfte mir anhören, die Rechtslage sei doch eindeutig. Deshalb habe mein Mandant auch keine Chance, wenn er nicht freiwillig zur ED-Bahandlung kommt. Dann ergehe halt ein förmlicher Bescheid. Das örtliche Verwaltungsgericht stehe voll auf Seiten der Polizei. Der Polizist: „Ich habe es in 20 Jahren noch nicht erlebt, dass ein Kläger mit seiner Weigerung durchgekommen ist.“
Heute kam das Urteil des Verwaltungsgerichts. Wir haben gewonnen. Der Beamte hat also seine erste Niederlage kassiert. Oder er hat bei unserem Gespräch nur geblufft. Ich vermute Letzteres.