Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt eine Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister der Länder und des Bundes gegenüber Staatsanwälten wegen verfassungsrechtlicher Hindernisse ab. Die Staatsanwaltschaften bedürften parlamentarischer Kontrolle, betont der DAV in einer Stellungnahme.
„Gemäß der Gewaltenteilung ist die Staatsanwaltschaft der Exekutive zuzurechnen und nicht der Judikative“, erläutert DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. Als Bestandteil der Exekutive müsse die Staatsanwaltschaft den Weisungen der Landesjustizverwaltung unterliegen.
Dies ergebe sich aus dem Grundsatz des demokratischen Rechtsstaates. „Wir dürfen nicht vergessen, die Exekutive wird dabei durch das Parlament kontrolliert“, so Schellenberg weiter. Die Fachminister trügen die parlamentarische Verantwortung. Würde sich dies ändern, drohe eine nicht zu akzeptierende Demokratielücke.
Eine nicht weisungsgebundene Staatsanwaltschaft würde einen parlamentarisch nicht kontrollierten Teil der Exekutive darstellen. Dies sei dem System der parlamentarischen Demokratie fremd.