Heute morgen hat sich Generalbundesanwalt Harald Range weinerlich darüber beklagt, die Politik setze ihn als Teil der „unabhängigen Justiz“ unter Druck. Die Quittung hierfür folgte auf dem Fuß, der angesprochene Bundesjustizminister setzte Range vor die Tür. Damit handelte Minister Heiko Maas nachvollziehbar und konsequent. Und sein Verhalten ist alles andere als ein schändlicher Angriff auf die unabhängige Justiz.
Das liegt ganz einfach schon daran, dass der Generalbundesanwalt und seine Behörde keineswegs unabhängig sind. Sie sind keine Richter, die dieses Privileg bei Ausübung ihres Amtes tatsächlich genießen. Die Bundesanwälte gehören anders als Richter nicht zur Rechtsprechung. Sie sind Teil der Exekutive und damit durchaus weisungsgebunden. Ranges Chef ist in diesem System nun mal der Politiker Maas, und dem hat er sich zu fügen, sofern dieser ihm Weisungen gibt. Schon von daher machte sich Range in seiner Erklärung heute unabhängiger als er ist.
Außerdem reden wir ja nun auch nicht gerade über einen Sachverhalt, bei dem sich eine Einflussnahme der Politik offensichtlich verbietet. Netzpolitik.org hat die Pläne des Verfassungsschutzes veröffentlicht, dich und mich in sozialen Netzwerken stärker auszuspionieren als bisher. Netzpolitik.org erledigte den Job, der die Presse in unserem Land zur „vierten Gewalt“ macht – im positiven Sinne.
Die Frage, ob das Ganze dennoch ein „Landesverrat“ sein kann, ist dabei nur vordergründig juristisch. Tatsächlich geht es darum, wie viel Respekt der Staat vor der Pressefreiheit hat. Und wie ernst er das mit der Demokratie und der hierfür notwendigen Wechselwirkung von „checks und balances“ insgesamt nimmt.
Von daher ist es es sowohl dem Bundesjustizminister als auch der Kanzlerin positiv anzurechnen, dass sie die letztlich politische Frage beantwortet haben, ob wir so etwas wie „publizistischen Landesverrat“ in ohnehin engstirnigster Auslegung des Strafgesetzes wollen, einschließlich der dann zu erwartenden und im aktuellen Fall zu besichtigenden Repression in Form von Ermittlungsverfahren gegen kritische Journalisten. (Zu deren Verurteilung es am Ende dann doch nie und nimmer gereicht hätte.)
Wollen wir nicht. So lautet derzeit völlig richtig die Botschaft, der sich seit heute auch der Generalbundesanwalt zu beugen hat.