In einem Betrugsverfahren waren dem Richter die Ermittlungen zu dünn. Er reichte die komplette Akte an die Staatsanwaltschaft zurück und fragte, warum so ziemlich Gott und die Welt befragt wurde – ein offensichtlicher Entlastungszeuge aber nicht.
Statt den Zeugen nun einfach zu vernehmen, schaltete die Polizei in den Hab-keine-Lust-Modus. Der Zeuge sei doch der Lebensgefährte der Angeklagten und der Vater ihrer Kinder. Weiter heißt es, die beiden seien bereits gemeinschaftlich in erheblichem Maße als Beschuldigte in Betrugsverfahren in Erscheinung getreten. Der Zeuge wurde also gar nicht zur Vernehmung geladen.
Dem Staatsanwalt, der ja „Herr des Ermittlungsverfahrens“ ist, kam es nicht in den Sinn, die zuständige Kriminalkommissarin darauf hinzuweisen, dass Zeugen auch dann Zeugen bleiben, wenn sie mit der Angeklagten liiert sind.
Und dass irgendwelche andere Verfahren ebenfalls kein Grund sind, einen Zeugen von vornherein als unglaubwürdig abzutun.
Nein, der Herr Staatsanwalt sekundierte der Polizeibeamtin mit dem Hinweis, es sei eine bekannte Masche der Beschuldigten: Sie bediene sich ständig des Zeugen, um ihre Tatbeteiligung zu verschleiern.
Tja, daran ist nur richtig, dass der Zeuge in der Vergangenheit schon mal in Verfahren ausgesagt hat. Und das jeder Prozess ohne Verurteilung endete, obwohl das eigentlich nie was mit seiner Aussage zu tun hatte. Sondern einfach mit dem Umstand, dass an den Vorwürfen nichts dran war.
Ich bin jetzt gespannt, wie der Richter solch offensichtliche Voreingenommenheit quittiert. Gefühlsmäßig würde ich sagen, wir sind einem Freispruch näher denn je.