Weil er einem Mitschüler aus der neunten Klasse kurz vor Unterrichtsbeginn den Stuhl wegzog, sollte ein damals 15-Jähriger 1.400 Euro Schmerzensgeld zahlen. Doch der Mitschüler, der sich erheblich verletzte, blitzte nun vor dem Amtsgericht Hannover ab.
Das Gericht stufte die Aktion als Schülerscherz ein, berichtet die Welt. Die zuständige Richterin wies darauf hin, dass Neckereien unter Schülern normalerweise nicht zu einer zivilrechtlichen Haftung führen.
Das gelte jedenfalls so lange, wie Körperschäden nicht beabsichtigt seien. Dem Gericht fehlte letztlich ein Nachweis dafür, dass der Schüler seinen Klassenkameraden tatsächlich verletzen wollte oder zumindest damit rechnete.