Die Mitarbeiter der Düsseldorfer Verkehrsbüberwachung sind flink, wenn sie jemanden aufschreiben können. Gut, mit Sicherheit nur nicht die Düsseldorfer.
Meine Mandantin erhielt jetzt einen Bußgeldbescheid:
Ihnen wird vorgeworfen, am 06.06.2015 um 14:03 Uhr … folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben. Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein.
Meine Mandantin kann aber einen Parkschein vorlegen. Und der datiert von 14:04 Uhr, ausgedruckt vom Parkscheinautomaten 80 Meter weiter. Da dürfte doch was zu machen sein – spätestens vor einem gnädigen Amtsrichter.