Die Zeugen hatten, wie so oft, eigentlich gar nichts gesehen. Deshalb war in einem Zivilverfahren schon vor der Beweisaufnahme absehbar, dass es darauf ankommt, welcher Partei der Richter am Ende glaubt. Dem Kläger. Oder dem Beklagten.
Von daher war es doch eher suboptimal, dass der Kläger seine Parteianhörung vor dem Richter mit folgenden Worten einleitete:
Ich war vor 15 Jahren ja schwer erkrankt. Das hatte einen Hirnschaden zur Folge. Ich habe seitdem so gut wie überhaupt kein Gedächtnis mehr. Aber an diese Sache erinnere ich mich natürlich noch genau…
Keine Ahnung, warum der Anwalt nicht versuchte, seinen Mandanten zu bremsen. Da sich die Parteien ansonsten nicht näher kannten, hätte ich wahrscheinlich eher nicht nach hirnorganischen Vorschäden gefragt. Ansonsten, muss man sagen, war die Stellungnahme nämlich wirklich gut einstudiert.
Es half dann allerdings nichts mehr…