Das Ergebnis des EU-Gipfels ist vorhin offiziell veröffentlicht worden. Die Lektüre lohnt sich schon deshalb, weil man in jeder Zeile des Papiers spürt, welch eisiger Wind den Teilnehmern in Brüssel um die Nasen geweht sein muss.
Kritiker beklagen ja bereits einen Staatsstreich zu Lasten des griechischen Souveräns. Das sind natürlich starke Worte. Allerdings kann man auch mal einen Schritt zurücktreten, einen Perspektivwechsel wagen und sich fragen: Was wäre wohl die juristische Sicht der Dinge, wenn Deutschland auf der Sünderbank säße und sich dieser Agenda unterworfen müsste?
Ich greife nur mal folgende Kernpassage heraus:
The government needs to consult and agree with the Institutions on all draft legislation in relevant areas with adequate time before submitting it for public consultation or to Parliament.
Die griechische Regierung muss sich also für jede gesetzgeberische Initiative – und damit sind nicht nur Gesetze, sondern auch Verordnungen gemeint – vorab die Zustimmung der Institutionen einholen, noch bevor sie diese im Parlament einbringt oder öffentlich macht. Es bedarf nur wenig Fantasie, was unser Bundesverfassungsgericht zu dieser faktischen Schattenregierung und der damit verbundenen Aushebelung des Grundsatzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ sagen würde. Nämlich ein deutliches Nein.
Es gibt noch so einige andere Punkte in dem Papier, bei denen deutsche Verfassungsrechtler sich vor Schmerzen winden müssten. Juristisch gesehen liefe das alles – auf Deutschland bezogen – darauf hinaus, dass das Volk tatsächlich einen guten Teil seiner Souveränität für Geld verkauft. Beziehungsweise verkaufen muss. Sonderlich wohl muss einem dabei nicht sein.
Heute sind es vielleicht nur „die Griechen“. Aber wer weiß, was morgen ist?