Das Amtsgericht München schickt eine junge Frau ins Gefängnis – obwohl die 20-Jährige vor kurzem Mutter geworden ist. Die Mutterschaft alleine reicht nach Auffassung des Gerichts nicht aus, um eine Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen.
Die Angeklagte hat trotz ihrer Jugend allerdings schon einige Verurteilungen auf dem Konto. Die Angeklagte wurde bereits im Jahr 2010 vom Amtsgericht Freiburg wegen zwei Einbruchsdiebstählen und vier versuchten Einbrüchen zu acht Monaten Jugendstrafe und im März 2013 in Frankreich zu 2 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die bis 2018 ausgesetzt sind. In Frankreich saß die Angeklagte bereits neun Monate in Haft. In Deutschland saß sie im Jahr 2010 zwei Monate in Haft.
Aktuell wurde der Frau ein Einbruchsdiebstahl in München zur Last gelegt. Dabei entwendete sie Schmuck im Wert von 300 Euro und 200 Euro Bargeld. Bei dem Einbruch verwüstete sie gemeinsam mit ihrem Ehemann das Haus. Es entstanden über 2.000 Euro Schaden. In der Untersuchungshaft wurde die junge Frau Mutter – ihr Kind lebt jetzt bei der Familie des Vaters in Kroatien.
Der Jugendrichter glaubte der Angeklagten zwar, dass sie ihr Kind sehr vermisst. Angesichts der „tief verwurzelten kriminellen Energie der Angeklagten“ bestehe aber keine Hoffnung, dass allein die Mutterrolle und die damit verbundene Verantwortung für ihr Baby die Angeklagte längerfristig auf einem „rechttreuen Lebensweg“ halten könne. Deshalb habe die Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können (Aktenzeichen 1034 Ls 468 Js 199228/14).