Private Überwachungskameras dürfen nicht auf Nachbargrundstücke gerichtet sein. Schon das bloße Gefühl, ständig überwacht zu werden, gebe den Betroffenen juristische Unterlassungsansprüche – so ein Urteil des Landgerichts Detmold.
Ein Unternehmer hatte sein Grundstück mit Videokameras abgesichert. Diese erfassten teilweise auch das Anwesen einer Nachbarin, die sich dadurch beobachtet fühlte. Das Landgericht Detmold sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Frau. Es verurteilte den Beklagten, die Kameras abzubauen (Aktenzeichen 10 S 52/15).