Der juristische Streit zwischen Youtube und der GEMA schwelt munter weiter. Diese Woche gab es mehrere Urteile.
Das Oberlandesgericht Hamburg bejaht eine Verpflichtung von Youtube, Videos zumindest nach einer entsprechenden Beschwerde zu sperren. Allerdings sehen die Hamburger Richter keine Pflicht von Youtube, selbst intensiv nach Urheberrechtsverletzungen in den Videos zu suchen, die Nutzer einstellen.
In einem Prozess vor dem Landgericht München hatte die GEMA rund 1,6 Millionen Euro eingeklagt, weil Youtube die Vergütung für GEMA-pflichtige Videos schuldig geblieben sein soll. Allerdings sehen die Richter keine Rechtsgrundlage für die Forderungen der GEMA und wiesen die Klage ab.
Die Prozesse werden sicher noch in die nächsten Instanzen gehen.