Online-Angebote von Tageszeitungen sind keine „audiovisuellen Mediendienste“, befindet der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof. Diese Bewertung hat Folgen für die Regulierung dieser Angebote nach EU-Recht.
„Die Tiroler Tageszeitung“ wehrt sich dagegen, dass ihr Angebot als audiovisueller Mediendienst eingestuft wird. Das hätte zur Folge, dass der Service in Österreich „anzeigepflichtig“ wird.
Nach Auffassung des Generalanwalts ist die entsprechende EU-Richtlinie aber nur auf Produkte des klassischen Fernsehens zugeschnitten, die nun als Video-on-Demand-Dienste einen Platz im Internet suchen. Kennzeichnend hierfür seien komplette Sendungen. Die „Tiroler Tageszeitung“ biete vielmehr eine Art Videokatalog mit internen und externen Inhalten, die meist Bezug zur ihrer redaktionellen Berichterstattung haben.
Der Europäische Gerichtshof folgt normalerweise den Vorschlägen des Genralanwalts. Für Deutschland wird ein entsprechendes Urteil sicher deswegen interessant, weil es es den Spielraum der Regulierungsstellen bei uns jedenfalls nicht erweitern wird (Aktenzeichen C-347/14).