Ich weiß nicht, ob es einen Trend zur Gänsehaltung gibt. Wenn ja, dann hat das Verwaltungsgericht Köln ihn allerdings jetzt gedämpft. In einem normalen Wohngebiet haben Gänse nach Auffassung der Richter nichts verloren, entschieden sie gestern.
Ein Ehepaar hielt auf seinem Grundstück in Pulheim-Stommeln zwei Gänse. Es handelt sich bei der Siedlung um ein reines Wohngebiet, das allerdings „ländlich“ geprägt sein soll. Immerhin 1.000 Quadratmeter eigenen Grund konnten die Gänseeltern ihren Tieren zur Verfügung stellen.
Was die Nachbarn allerdings nicht gut fanden. Sie beschwerten sich vor allem über das Geschnatter der Gänse. Die Tierhalter machten zwar geltend, nachts seien die Gänse sogar in einem Stall untergebracht und damit kaum hörbar. Doch die Richter stellten eher grundsätzliche Überlegungen zur Tierhaltung im Wohngebiet an – und Gänse kommen dabei schlecht weg.
Kleintierhaltung sei im Wohngebiet zwar nicht generell ausgeschlossen, so das Gericht. Allerdings dürften nur solche Tiere gehalten werden, die regelmäßig in Wohngebieten anzutreffen sind. Dies sei bei Gänsen jedoch nicht der Fall, anders als etwa bei Hunden, Katzen oder Kaninchen. Lediglich zusätzlich sei davon auszugehen, dass Gänse als besonders schreckhafte Tiere die Wohnruhe stören.
Gegen das Urteil ist Berufung möglich (Aktenzeichen 23 K 42/14).