In Kosmetikstudios dürfen sogenannte „Knabberfische“ ihre Arbeit verrichten. Die kleinen Saugbarben (Garra rufa, Kangalfische) knabbern bei Kunden Schuppen und Hautreste ab, wenn diese ihre Füße oder Arme in die Fischbecken halten.
Das Verwaltungsgericht Meinungen hat hiergegen keine tierschutzrechtlichen Bedenken, heißt es in einem aktuellen Urteil. Es müsse allerdings gewährleistet sein, dass die Tiere artgerecht gehalten werden. Das sei in dem betreffenden Kosmetikstudio in Eisenach aber grundsätzlich möglich (Aktenzeichen 2 K 143/15 Me).