Das Landgericht Erfurt hat einen Bußgeldrichter wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Richter jahrelang Bußgeldsachen pflichtwidrig bearbeitet hat.
Der Richter habe immer wieder Verkehrssünder freigesprochen, weil er die Akten der Bußgeldstellen, die ihm vorgelegt wurden, nicht für vollständig und aussagekräftig hielt. Allerdings wurde diese Auffassung immer wieder vom zuständigen Oberlandesgericht als unzulässig beurteilt. Trotzdem soll der Richter weitergemacht haben.
Der 60-jährige Richter war in einem früheren Prozess freigesprochen worden. Doch der Bundesgerichtshof hob den Freispruch auf. Im nueuen Prozess ging es jetzt auch darum, ob der Richter überhaupt schuldfähig war. Hierzu wurde auch ein Gutachten eingeholt.
Das Landgericht hielt aber im Ergebnis eine Bewährungsstrafe von 16 Monaten für angemessen. Der Richter verliert nun auch seine Pensionsansprüche, sofern das Urteil rechtskräftig wird.